Stilllegungsverzicht

Der Versicherer und der Versicherungsnehmer kommen überein, dass das Motorrad des Versicherungsnehmers in einem bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden wird, ohne dass dazu eine Abmeldung des Fahrzeugs oder die Hinterlegung der Nummernschilder erfolgen muss. Sollte der Versicherungsnehmer in dieser Zeit das Motorrad bewegen, wäre er schadenersatzpflichtig.