Das Abblendlicht darf prinzipiell immer eingeschaltet sein. Der Fahrzeuglenker ist jedoch verpflichtet es auf jeden Fall bei Dämmerung, Dunkelheit, Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee als auch im Tunnel einzuschalten.
Die Straßenbeleuchtung ist keine ausreichende Ersatzleuchte. Trotz Straßenbeleuchtung müssen bei Dämmerung und Dunkelheit die entsprechenden Lichter am Auto eingeschaltet sein! In viele neue Autos wurde bereits ein Scheinwerfer eingebaut, der sich beim Starten des Autos automatisch einschaltet.