Haushaltsversicherung Vergleich 

Mit dem kostenlosen Versicherungsvergleich können Sie sofort Ihr persönliches Angebot für Ihre Haushaltsversicherung berechnen. Gerne können Sie bequem, einfach und schnell Kontakt mit qualifizierten Experten aufnehmen.

Haushaltsversicherung Versicherungsrechner

Sie erhalten Ihr Online-Prämien-Ergebnis sofort kostenlos! Bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen sowie nachfolgende Informationen zur Haushaltsversicherung.

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Versicherungen im Vergleich:

Was ist versichert?

Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. In den meisten Fällen sind folgende Deckungen eingeschlossen:

  • Feuerversicherung: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
  • Sturmversicherung: Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.
  • Einbruch/Diebstahl Versicherung: Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.
  • Leitungswasserversicherung: Schäden durch Austreten von Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.
  • Glasbruchversicherung: Schäden durch Glasbruch.
  • Haftpflichtversicherung: Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Privathaftpflichtversicherung).
     

Prämie sparen:
Der wichtigste Punkt ist, verschiedene Gesellschaften zu vergleichen. Dies bietet Ihnen unser Vergleichssystem, welches laufend gepflegt wird und Top-Angebote für Sie errechnet.

Wohnsitzwechsel bei Haushaltsversicherungen

Haushaltsversicherungen können bei einem Wohnungswechsel gekündigt werden. Die meisten Versicherer sehen vor, dass dies vor Beginn des Umzuges mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges möglich ist.

Bei einigen Versicherern gibt es andere Kündigungsfristen, welche in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Der Versicherungsschutz der für den neuen Haushalt abgeschlossenen Versicherung sollte somit am Tag des Umzuges bereits aufrecht sein. Soll die alte Versicherung auch weiterhin beibehalten werden, ist der Umzug dem Versicherer dennoch immer unverzüglich anzuzeigen (am besten schriftlich und mit Nachweis!), damit auch während des Umzuges der Versicherungsschutz sowohl für den neuen als auch für den alten Haushalt gewährleistet ist. Setzen Sie sich daher jedenfalls rechtzeitig und unbedingt vor Beginn des Umzuges mit Ihrem Versicherer in Verbindung!

Wohnsitzwechsel Gebäudeversicherung

Bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ist dieser noch an den bestehenden Vertrag gebunden. Binnen 4 Wochen ab Grundbuchseintragung kann der Erwerber den Altvertrag ohne Rücksicht auf Laufzeit und ohne Einhaltung von Fristen lösen und einen neuen Vertrag schließen! Prüfen Sie daher rechtzeitig die Frage eines Versicherungswechsels und achten Sie auf die Einhaltung der Frist von 4 Wochen! Die Kündigungsfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt hat. Für rechtliche Fragen rund um den Wohnsitzwechsel stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Was ist nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?

In fast jeder „Optimalschutz“ Haushaltsversicherung ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder gerne unsere Berater fragen.

  • Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck (meistens nur begrenzt gedeckt)
  • indirekter Blitzschlag (wird bei vielen Gesellschaften inkludiert)
  • Wasseraustritt aus Aquarien (wird bei einigen Gesellschaften angeboten)
  • Vandalismusschäden (meistens nur nach vollbrachtem Einbruch)
  • Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine und Sammlungen ist die Haftung in der Einbruchdiebstahl je nach Gesellschaft begrenzt. Bei Bedarf muss diese erhöht werden.
  • Erweiterung der Privathaftpflicht (wird bei einigen Gesellschaften angeboten)
  • Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in der Privathaftpflicht (Weltdeckung)
  • Kochflächen (Ceranfelder können bei einigen Gesellschaften eingeschlossen werden)
  • Haltung von Hunden (gesondert einzuschließen oder zu versichern)
  • Schäden an Angehörigen des Versicherungsnehmers in gerader, aufsteigender und absteigender Linie (Verwandtenausschluss – gesonderte Vereinbarung)
  • bewegliche und unbewegliche Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind (Tätigkeitsschäden – gesonderte Vereinbarung)
  • Kosten einer Ersatzunterkunft infolge Unbewohnbarkeit nach einem Versicherungsfall (spezielle Deckung)
  • Kühlgutversicherung (meistens enthalten)
  • Schäden durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dem dadurch verursachten Rückstau
  • Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern, Glasdächern, Glasbausteinen, Kunstverglasungen, Kochflächen und Kunststoffgläsern
  • Elektrogeräte (Bedingungen des Versicherers beachten oder fragen – Geräte sind üblicherweise gegen versicherte Schäden wie z.B. Feuer, Leitungswasser, usw. versichert)
  • Reisegepäck

In der Regel werden Verträge auf 10 Jahre abgeschlossen. Sie als Konsument haben bei einem 10-Jährigen Vertrag nach 3 Jahren und danach mit jährlicher Gültigkeit ein Kündigungsrecht, unter Einhaltung einer Kündigunsfrist. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, bei einem Wohnsitzwechsel den Vertrag mitzunehmen bzw. zu kündigen.

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