Ärztehaftpflichtversicherung

Die Ärztehaftpflichtversicherung  Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.