Staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Staatlich geförderte Vorsorge / Prämienpension

Als Anreiz zur verstärkten Eigenvorsorge wurde die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge geschaffen, die seit Anfang 2003 angeboten wird. Mit dieser staatlich geförderten Vorsorge, auch Zukunftsvorsorge genannt, fördert der Staat die private Pensionsvorsorge mit einer jährlichen Prämie. Für 2012 ist eine Prämienförderung von 4,25 % veranschlagt. Konkret bedeutet das maximal 99,02 Euro vom Staat für eine jährliche Einzahlung von 2.329,88 Euro. Ein Überschlagsbeispiel an dieser Stelle: Bei einer entsprechenden Laufzeit von 30 Jahren und 2.000 Euro Einzahlung jährlich erhält man vom Staat immerhin 5.400 Euro bei durchschnittlich 9 % Förderung.

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Versicherungen im Vergleich:

Allgemeines zur Zukunftsvorsorge

Seit 2003 konnten sich sehr viele Produkte dieser Sparte am Markt etablieren. Um einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu erhalten, bieten einige Versicherer „Zuckerl“ wie etwa die Prämienfortzahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit an. Die Höhe der privaten Vorsorge ist selbstverständlich nach oben offen, gedeckelt ist nur der jährlich maximal vom Staat geförderte Betrag. Einige Gesellschaften bieten Sparpläne bereits ab zehn Euro monatlich zum Einstieg an. Natürlich sollten Sie die Prämie Ihren Anforderungen anpassen. Sie können dazu noch Zuzahlungen tätigen, um die maximale Förderung Jahr für Jahr ausschöpfen zu können. Am Ende der Veranlagungsdauer hat man drei Möglichkeiten, das angesparte Kapital zu verwenden. Der Betrag kann einkommenssteuerfrei – frühestens ab dem vollendeten 40. Lebensjahr – als monatliches Zusatzeinkommen ausgezahlt werden, er kann steuerfrei neu veranlagt werden oder als Einmalauszahlung ausbezahlt werden. Achtung! In diesem Fall muss jedoch eine Nachversteuerung der Erträge und die Rückzahlung der halben Prämie erfolgen.

Die geförderte Zukunftsvorsorge

Die Eckpunkte der staatlich geförderten Vorsorge sind:

  • Nach Bauspar-Vorbild wird jährlich eine staatliche Prämie gewährt.
  • Die Zukunftsvorsorge wird als Lebensversicherung konzipiert, ein Mindestanteil von 15 % wird dabei in Aktien veranlagt.
  • Kapitalgarantie! Anbieter von Zukunftsvorsorgeprodukten müssen eine Kapital- und Prämiengarantie geben – unabhängig von der Marktentwicklung. Diese Garantie gilt auch über den Todesfall hinaus und sichert die Begünstigten ab.
  • Die Veranlagungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre, viele Anbieter sehen eine längere Mindestbindung vor. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
  • Steuerfreiheit. Im Gegensatz zu privaten Ersparnissen, zum Beispiel aus Lebensversicherungen, fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. Auch der Bezug der Rente ist einkommenssteuerfrei.

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