Kurzfristige Reiseversicherung

Einmalige Reiseversicherung online 

Egal, ob Sie Ihren Urlaub in Österreich oder in einem verborgenen Winkel der Erde verbringen, die einmalige Reiseversicherung sorgt für Ihre Sicherheit. Es kann immer etwas Unvorhersehbares passieren – gehen Sie auf Nummer sicher.

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Versicherungen im Vergleich:

Reisestornoversicherung

Eine Reisestornoversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zum Ganzen oder teilweise übernommen.

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet.

Verspätungsschutz

Der Verspätungsschutz schützt den Versicherten, wenn sich die Anreise zum Bahnhof/Flughafen/Hafen aus einem der nachstehenden Gründe nachweislich verzögert und dadurch die gebuchte reguläre Abfahrt/der gebuchte reguläre Abflug unverschuldet versäumt wird:

  • Unfall oder Verkehrsunfall der versicherten Person;
  • Technisches Gebrechen des benützten Verkehrsmittels;
  • Flugverspätung.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhanden gekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. 

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener Betrag teilweise oder zum Ganzen übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sein.

Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.

Reiseprivathaftpflicht

Die Reiseprivathaftpflicht deckt jene Kosten ab, die von der versicherten Person als Privatperson während einer Reise verursacht werden und aus welchen der versicherten Person Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten. 

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