Ärztehaftpflichtversicherung

Die Ärztehaftpflichtversicherung  Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.

Ärztehaftpflichtversicherung – mehr Sicherheit für Patienten

Wien (OTS) – Mit 19.8.2011 tritt die 14. Ärztegesetznovelle, die eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte vorsieht, endgültig in Kraft. Für die Patienten und Patientinnen bedeutet das eine erhöhte Sicherheit. Österreichs Patienten haben mit morgigem Datum mehr Chancen, bei ärztlichen Fehlleistungen zu Ihrem Recht zu kommen. Mit 19.8. endet nämlich für niedergelassene Ärzte und Gruppenpraxen die Übergangsfrist für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. …

Neuer Versicherungsrechner für Ärztehaftpflicht

Die die im August 2010 in Kraft getretene Ärztegesetznovelle sieht für niedergelassene Ärzte und Privatkliniken eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung vor. Anlässlich der Novelle wurde ein neuer, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Versicherungsrechner entwickelt. Die wesentlichen Änderungen für Ärztinnen und Ärzte sind: Zwingende Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die Ausübung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit Mindestversicherungssumme in …

Gesetz zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte verabschiedet

Wien (OTS) – Seit am 19. August das Ärztegesetz verabschiedet wurde, können nun Ärzte-GmbHs gegründet werden, vor allem aber ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte gesetzlich verankert  worden. Die Pflichtversicherung gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für private Kliniken und Ärzte-GmbHs. Eine entsprechende Versicherung ist die Voraussetzung, dass ein Arzt seinen Beruf überhaupt ausüben darf. …