Damit nach einer Trennung nicht auch die Absicherung fehlt

Nach Angaben der Bundesanstalt Statistik Österreich wurden 2011 über 17.200 Ehen geschieden. Die meisten Ehepartner machen sich bei einer Scheidung überwiegend über die Teilung von Hab und Gut Gedanken. Doch auch an den bestehenden Versicherungsschutz gilt es zu denken. Denn durch die Scheidung können in einigen Bereichen existenzielle Absicherungslücken entstehen, beispielsweise weil eine bisher bestehende …

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist in der Lebens- und Unfallversicherung das Recht, bei Fälligkeit über die Versicherungsleistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer. Durch eine Bezugsberechtigung kann dieses Recht jedoch auch auf einen Dritten übertragen werden.

Begünstigung

Eine Begünstigung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abschließt. Bei Fälligkeit wird die Versicherungsleistung an diesen ausbezahlt.