Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist in der Lebens- und Unfallversicherung das Recht, bei Fälligkeit über die Versicherungsleistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer. Durch eine Bezugsberechtigung kann dieses Recht jedoch auch auf einen Dritten übertragen werden.

Begünstigung

Eine Begünstigung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abschließt. Bei Fälligkeit wird die Versicherungsleistung an diesen ausbezahlt.