Die FMA überwacht seit 01.04.2002 als unabhängige und weisungsfreie Behörde die Ordnungsmäßigkeit des Börsehandels in Österreich. Sie tut dies auf Basis des Finanzmarkt-Aufsichtsgesetzes (FMAG) und hat auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Kapitalmarkt und insbesondere auf die Interessen der Anleger zu achten. Die Aufgabenbereiche der FMA gliedern sich in Versicherungsaufsicht, Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht.