Gefährliche Jahreszeit für Haus- und Grundstücksbesitzer

Jeder Immobilien- und Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, Rutschfallen auf Gehwegen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und entlang der gesamten Liegenschaft gelegen sind, zu verhindern oder zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung kann dem Haus- und Grundbesitzer eine Geldstrafe auferlegt werden. Zudem haftet er für den dadurch entstandenen Schaden. Alle Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben gemäß Paragraf 93 …

Schutz bei stürmischen Zeiten

  Gerade Anfang des Jahres sind Stürme keine Seltenheit. Bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h gibt es jährlich Schäden in Millionenhöhe an Autos und Gebäuden. Zu den schwersten Stürmen von Jänner bis April zählten in den vergangenen Jahren  die Sturmtiefs und Orkane „Vivian“, „Wiebke“, „Lothar“, „Kyrill“, „Paula“, „Emma“und „Xynthia“. Bei Stürmen mit Windgeschwindigkeiten von …