Jeder Immobilien- und Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, Rutschfallen auf Gehwegen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und entlang der gesamten Liegenschaft gelegen sind, zu verhindern oder zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung kann dem Haus- und Grundbesitzer eine Geldstrafe auferlegt werden. Zudem haftet er für den dadurch entstandenen Schaden. Alle Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben gemäß Paragraf 93 …
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