Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein von der Arbeiterkammer in zwei Instanzen erkämpftes Urteil auf Schmerzengeld für ein Mobbing-Opfer vollinhaltlich bestätigt. Damit wird erstmals rechtskräftig festgestellt, dass vom Arbeitgeber zugefügte seelische Qualen Körperverletzung sind und Schmerzensgeld in entsprechender Höhe zusteht. Schon das Landesgericht Klagenfurt und das Oberlandesgericht Graz sprachen einer 51-jährigen Angestellten, die monatelang unter …