Sachversicherung zusätzliche Gefahren – Allgemeine Bedingungen (2001)

Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB 2001) Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit, durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Allgemeiner Teil Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (Musterbedingungen ABS) Anwendung. Besonderer Teil Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Versicherte Gefahren und Schäden Artikel 2 Nicht versicherte …

Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung)

ist eine kombinierte (gebündelte) Sachversicherung, gegen unvorhergesehene Schäden und Bauunfälle während der Bauphase an der versicherten Bauleistung und der dazugehörigen Baustelleneinrichtung. Sie wird entweder vom Bauherrn oder vom Bauunternehmer abgeschlossen.

Allrisk

Darunter versteht man eine Vielgefahren-Versicherung. Sie bietet einen umfassenden Schutz für alle Werte und Sachen eines Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Die Versicherung gilt gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Anwendung meist für Industriebetriebe.

Aktienversicherung

Die Aktienversicherung (Sachversicheurng, Versicherung mit besonderem Schutzobjekt) zählt zur Vermögensversicherung und liegt dann vor, wenn sich die Versicherung auf ein bereits vorhandenes Vermögensgut bezieht. Beispiele sind die Feuerversicherung, die Hagelversicherung oder die Kfz-Kaskoversicherung.

ABS

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung