Fahrerfluchtfonds

vom Versicherungsverband eingerichteter Fonds. Er gewährleistet, dass Verkehrsopfer unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Fahrerflucht des Unfallgegner oder gestohlenem Fahrzeug Leistungen erhalten, auch wenn diesbezüglich kein Versicherungsschutz besteht.