Billigungsklausel

Die Billigungsklausel kommt zum Tragen, wenn die vom Versicherer ausgestellte Versicherungspolizze nicht dem gestellten Antrag des Versicherungsnehmers entspricht. Der Versicherungsnehmer ist nach § 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verpflichtet, auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich hinzuweisen und diese deutlich zu kennzeichnen. Unterlässt er dies, so gilt der Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne …