Sprachen lernen und privat versichern schont die Steuerlast

Besucher eines Sprachkurses können die Kursgebühren sowie die dabei anfallenden Ausgaben für Unterlagen und Fahrtkosten als Werbungskosten bei der Steuerveranlagung geltend machen. Auch bestimmte Versicherungsprämien können die Steuerlast mindern. Für die Ausübung ihres Berufs benötigt man immer öfter eine oder sogar mehrere Fremdsprachen. Immer öfter werden daher Fremdsprachenlehrgänge oder Sprachkurse auch außerschulisch besucht. „Wer einen …