Eintrittsalter

ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und wird als Berechnungsgrundlage vor allem für für Lebens- oder Krankenversicherungen, private Pensionsversicherung oder Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung herangezogen. Es muss nicht immer dem tatsächlichen Alter des Versicherungsnehmers entsprechen.