Auch Deckungszusage genannt, ist ein selbständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum von der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung überbrückt. Das heißt, der Antragsteller kann einen sofortigen Versicherungsschutz geltend machen, noch vor der endgültigen Risikoprüfung und der endgültigen Einigung der Vertragspartner.