Meist beinhaltet die Haushaltsversicherung auch eine Diebstahlversicherung oder eine Einbruchversicherung. Je nach Deckungsvariante schützt eine Haushaltsversicherung damit auch vor Schäden, die an Ihrem Wohnungsinhalt durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus und unvermeidbare Folgekosten entstehen. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn jemand Dinge aus Ihrem Haus entwendet hat, ohne dafür gewaltsam eingebrochen zu sein, also beispielsweise durch …
„Haushaltsversicherung: Einbruch / Diebstahl / Vandalismus“ weiterlesen
Die Haushaltsversicherung bietet Schutz für die Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, wenn diese durch einen versicherten Schaden beschädigt werden oder verloren gehen. Beachten Sie jedoch, dass bei den meisten Versicherungen Sonderregelungen für bestimmte Gegenstände wie zum Beispiel Geld, Schmuck, Wertpapiere oder Sammlerstücke gelten. Nicht zum Wohnungsinhalt oder Hausrat gehören Sachen, die zum Gebäude …
„Was deckt der Haushaltsschutz?“ weiterlesen
Die Haushaltsversicherung schützt genauer gesagt vor Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden, sowie vor Einbruch. Weitere Details dazu sehen Sie weiter unten: Damit im Schadensfall Ihr Eigentum vor Schäden wie einem Wohnungsbrand oder Diebstahl nach Einbruch und anderen geschützt ist empfiehlt sich ein Haushaltsschutz sowie ein Haftpflichtschutz, um Ihre Familie vor Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen, falls …
„Versicherte Gefahren – Was ist versichert?“ weiterlesen
liegt vor, wenn ein Diebstahl mit einem Einbruch einhergeht, wenn sich der Täter also gewaltsam, mit Hilfe von Werkzeugen oder falscher Schlüssel Zutritt verschafft. Im Gegensatz zu einfachem Diebstahl ist Einbruchdiebstahl für gewöhnlich im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen versichert. Mitversichert ist auch das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, in deren Besitz der Täter durch Beraubung …
„Einbruchdiebstahl“ weiterlesen
Eine Bruchteilversicherung liegt vor, wenn nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes versichert wird. Sie wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Der Versicherer kann aber dennoch Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.