Mit einer Glasbruchversicherung ist man vor den finanziellen Kosten im Falle von Glasbruchschäden geschützt. Es kommt dabei jedoch darauf an, wie beziehungsweise durch wen der versicherte Gegenstand zu Bruch gegangen ist. Bei absichtlicher oder vorsätzlicher Zerstörung, bezahlt die Versicherung nicht. Wurde der Glasbruch durch eine Person, die nicht zum Haushalt gehört, verursacht, so kommt für …
Versicherung-Archive:
Selbstbehalt in der Autoversicherung: Eingeschränkter Selbstbehalt
Bei einem eingeschränkten Selbstbehalt gilt der Selbstbehalt nicht wie beim generellen Selbstbehalt in allen Schadensfällen, sondern nur bei bestimmten Schadensursachen, die meist auf Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall eingegrenzt werden. Bei allen anderen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl oder Naturkatastrophen fällt dann für Sie kein Selbstbehalt an. Der Aufschlag auf die Versicherungsprämie beim eingeschränkten Selbstbehalt …
„Selbstbehalt in der Autoversicherung: Eingeschränkter Selbstbehalt“ weiterlesen
Teilkasko und Vollkasko: Kleingläser
Normalerweise umfasst die Teilkasko Bruchschäden an der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe, nicht jedoch an Kleingläsern. Das sind die Gläser an den Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blinkern oder Heckleuchten. Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Kleingläserversicherung können jedoch auch solche Schäden versichert werden.