Mit einer Glasbruchversicherung ist man vor den finanziellen Kosten im Falle von Glasbruchschäden geschützt. Es kommt dabei jedoch darauf an, wie beziehungsweise durch wen der versicherte Gegenstand zu Bruch gegangen ist. Bei absichtlicher oder vorsätzlicher Zerstörung, bezahlt die Versicherung nicht. Wurde der Glasbruch durch eine Person, die nicht zum Haushalt gehört, verursacht, so kommt für gewöhnlich die Haftpflichtversicherung der betreffenden Person für den entstandenen Schaden auf.
Versicherbar ist einerseits die Gebäudeverglasung, dazu zählen Glasscheiben an Fenstern, Türen oder Dächern, anderseits die Mobiliarverglasung, also Vitrinen, Glasflächen an Kästen, Tischen, Aquarien, Duschkabinen, Ceran-Kochflächen etc.
Grundsätzlich sind bei der Glasversicherung nur Totalschäden, also tatsächlich zu Bruch gegangenes Glas versichert, wohingegen bloße Kratzer, Absplitterungen oder Schrammen nicht in die Deckung fallen.
In vielen Fällen kommt die Versicherung auch für die Kosten von Notverglasungen nach einem Glasbruch auf, wobei die Zuschläge für Sofortdienste oft ziemlich gering sind.
Es gilt jedenfalls zu beachten, dass Glasbruch von den einzelnen Versicherungsanbietern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ein Vergleich der verschiedenen Deckungsvarianten ist daher unbedingt empfehlenswert.
Sie können eine Glasbruchversicherung bei Bedarf auch als Einzelversicherung abschließen oder umgekehrt aus dem Paket der Haushaltsversicherung herausstreichen, falls Ihnen Glasbruch nicht wichtig ist und Sie lieber Prämie sparen wollen.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.