Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Nebenräumen oder Nebengebäuden

Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind meist auch Gegenstände versichert, die sich in absperrbaren und ausschließlich vom Versicherungsnehmer (und den mitversicherten Personen) genutzten Räumen befinden. Dazu gehören z.B. versperrte Kellerräume, Dachboden oder Nebengebäude. Versichert sind jene Gegenstände, die üblicherweise in diesen Räumlichkeiten gelagert werden wie Regale, Werkzeug, gelagertes Mobiliar, Gartengeräte oder Waschmaschinen, Kühlgeräte, Reiseutensilien, Lebensmittel (auch …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in den Wohnräumen

Die Haushaltsversicherung versichert Ihr Hab und Gut innerhalb der vier Wände. Darunter fallen für gewöhnlich alle beweglichen Sachen innerhalb der Wohnräume, die privat gebraucht werden. Meist gehören dazu auch Fenster, Türen, Boden-, Wand- oder Deckenbelege und sanitäre und elektronische Installationen. Für Wertgegenstände (das sind z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle oder teure Sammlerstücke) gibt es …

Örtlicher Geltungsbereich: Wo gilt die Versicherung?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung für den Wohnbereich, also in den Wohnräumen. Je nach Versicherungsvertrag sind eingschränkt auch Schäden im Freien, in Nebengebäuden und Nebenräumen, in Stiegenhäusern oder Gemeinschaftsräumen gedeckt. Lesen Sie weiter, um mehr über die örtliche Geltung der Hauhaltsversicherung zu erfahren.