Kfz Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Rechtsschutzversicherung

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug entstehen können. Dazu gehören in der Regel die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren in Verwaltungs- oder in Strafrechtssachen, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht, aber auch die Leistung eines Vorschusses der Strafkaution im Ausland, um eine Inhaftierung abzuwenden. Im …

Privathaftpflicht

Private Haftpflicht  Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- bzw. Personenschäden, die die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt.

Rechtsschutz Versicherung

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Dingliches Nutzungsrecht

Ein dingliches Nutzungsrecht ist das Nutzungsrecht an einer Sache wie etwa einer Immobilie für Personen, obwohl sie nicht Eigentümer dieser Sache sind. Ein dingliches Nutzungsrecht endet nicht mit dem Verkauf der Sache, das heißt, der neue Eigentümer muss das Nutzungsrecht weiterhin uneingeschränkt respektieren. In Rechtsschutzprodukten werden dingliche Nutzungsrechte für gewöhnliche als „Eigentümer“ versichert. Praktische Anwendung …

Gefahrenklasse

Bei manchen Versicheurngssparten wie z. B. Der Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt eine Einteilung nach Gefahrenklassen. Das heißt, die Prämienhöhe hängt je nach Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, auch von der Branche bzw. der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ab. Z. B. erhalten Betriebe oder Personen mit verwaltender oder kaufmännischer Tätigkeit eine geringere Prämie als …

Fremdversicherung

Fremdversicherung kann dreierlei bedeuten: Erstens wenn die Versicherung vom Versicherungsnehmer auf eine andere Person abgeschlossen wird, wie z.B. in der Lebens- oder Unfallversicherung. Zweitens wenn die Versicherung für fremdes Eigentum gilt, z. B. das der Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur Benutzung, Bearbeitung oder Verwaltung überlässt. In solchen Fällen gilt der Versicherungsschutz nur, soweit nicht aus einem …

ARB

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung