Bergungskosten

Die Bergungskosten fallen unter die Unfallkosten bei einer Unfallversicherung. Sie bezeichnen die Kosten, die bei der Suche, der Bergung und dem Transport der versicherten Person etwa zum nächstgelegenen Spital oder einer befahrbaren Straße entstehen.

Aufräumkosten

Das sind Aufwendungen, die durch das Aufräumen der Schadensstätte und für die Abführung des Schuttes bis zur nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte entstehen.

Abbruchskosten

Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehen gebliebener Teile versicherter Baulichkeiten und den Transport dieser Teile zur nächst gelegenen geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte.