In Österreich sind neu erworbene Hunde bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt, Magistrat, …) meldepflichtig. Die jeweiligen Fristen können je nach Gemeinde bzw. Bundesland unterschiedlich sein. Bei der Anmeldung sind in jedem Fall sowohl Name und Hauptwohnsitz des Tierhalters sowie Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe des Hundes anzugeben.

  • In Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark werden bei der Anmeldung ein für das Halten des Hundes erforderlicher Sachkundenachweis sowie der Nachweis einer abgeschlossenen und aufrecht erhaltenen Haftpflichtversicherung verlangt.

  • In Wien benötigen Hundehalter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie, bei Listenhunden, den Hundeführerschein.

  • In Niederösterreich ist bei der Anmeldung eines Hundes mit Gefährdungspotential sowie bei auffälligen Hunden die erforderliche Sachkunde, sowie eine ausreichend abgeschlossene Haftpflichtversicherung nachzuweisen. 

 

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