Führerschein im Scheckkartenformat/EU-Modell

Der Führerscheinneuling erhält nach bestandener Prüfung einen vorläufigen Führerschein und ist somit berechtigt auf offener Straße ohne Begleitperson ein Fahrzeug zu lenken. Der vorläufige Führerschein ist für vier Wochen gültig. Der Scheckkartenführerschein wird innerhalb dieser Zeit per Post zugestellt. Zwei Wochen nach Versand des Scheckkartenführerscheins, wird dem Besitzer ein Kontrollschreiben zugesandt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Führerschein per Post geschickt wurde. Sollte der Führerschein bis dahin trotzdem nicht eingetroffen sein, ist sofort die Führerscheinbehörde zu kontaktieren. Die Karte kostet dem Führerscheinneuling 60,50 Euro.

 

Wer seinen alten Rosa Papierführerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umtauschen lassen möchte, muss 49,50 Euro zahlen. Wenn der Führerschein besonders dringend benötigt wird, besteht die Möglichkeit einer Expressproduktion und –zustellung. Diese kostet zusätzlich 16 Euro.

 

Durch die seit 19. Jänner ausgestellten einheitlichen Modelle des Führerscheins soll eine höhere Transparenz geschaffen und vor allem Dokumentenfälschung vorgebeugt werden. Die neuen Modelle bekommen auch all jene, deren Führerschein verloren oder gestohlen wurde. Außerdem sind ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Führerscheine nur mehr für eine begrenzte Dauer von 15 Jahren gültig.

 

Führerscheine die vor diesem Datum ausgestellt wurden und sich im Umlauf befinden laufen mit spätestens 18.01.2033 ab. Wenn jedoch in dieser Zeit gewisse Umstände eintreten die eine Neuaustellung erforderlich machen, wie beispielsweise der Austausch des Fotos, eine Befristung, Duplikatsaustellung oder der Erwerb einer neuen Klasse, so muss dies sofort beantragt werden und der Führerschein ist ab Ausstellungsdatum nur mehr 15 Jahre gültig. Um danach einen neuen Führerschein zu bekommen, ist jedoch keine ärztliche Untersuchung mehr nötig. Jediglich ein aktuelles Foto des Führerscheinbesitzers wird verlangt. In manchen Fällen kann es jedoch passieren, dass bevor der Führerschein ausgestellt wird, die Beamten den Antragsteller auf Verdacht trotzdem zum Amtsarzt schicken. Durch diese Regelung wird es ab 2033 nur mehr einheitliche EU Führerscheinmodelle geben.

 

Wer noch einen alten Führerschein besitzt (vor allem der rosa Papierschein), kann jederzeit bei der Führerscheinbehörde einen neuen Scheckkartenführerschein beantragen. Der Umtausch ist freiwillig, solange die Daten noch lesbar und das Foto erkennbar sind. Erst ab 18.1.2033 müssen alle alten Führerscheine gegen neue EU-Modelle ausgetauscht sein. Es besteht die Möglichkeit entweder den alten Führerschein zu behalten und den neuen Führerschein in Scheckkartenformat selbst abzuholen. Der alte Führerschein wird dann bei der Abholung abgegeben. Als zweite Möglichkeit kann man den alten Führerschein bei der Antragsstelle lassen. Dort erhält man eine Interimsbescheinigung (vorläufiger Führerschein) und die Scheckkarte kommt dann per Post nach Hause.

Wer seinen Papierführerschein als Erinnerungsstück behalten möchte, kann dies bei der Antragsstelle bekannt geben. Dort wird dann der alte Führerschein entwertet.

 

Der Führerschein kann bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich beantragt werden (der Hauptwohnsitz spielt dabei keine Rolle).

  • Wien: Verkehrsamt
  • Große Städte: Bundespolizeibehörde
  • Städte ohne Bundespolizeidirektion und Gemeinden: Bezirkshauptmannschaft
  • Statutarstädte Krems und Waidhofen/Ybbs: Magistrat

Auf help.gv.at finden Sie Ihre nächste Antragsstelle.

 

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:

1.    Führerscheinantrag

2.    amtlicher Lichtbildausweis

3.    alter Führerschein

4.    Bestätigung der Meldung (Meldezettel)

5.    ein Passfoto (35 x 45 mm; Person muss frontal in die Kamera schauen; keine anderen Gegenständen auf dem Kopf; einfärbiger, heller Hintergrund; freundlich schauen ist erlaubt)

6.    49,50 Euro (Zahlung auch mit Kreditkarte möglich)

 

Seit Jänner 2013 werden auch für Mopedkandidaten richtige Führerscheine ausgestellt, die sie zum Lenken eines Fahrzeuges der Klasse AM berechtigen. Die Kandidaten müssen dafür eine ärztliche Untersuchung vornehmen lassen. Dadurch wird der Führerschein auch im Ausland anerkannt.

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