Wer noch schneller fährt, der muss mit dem Entzug der Lenkberechtigung rechnen. Die Dauer des Entzugs richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung
Im Ortstgebiet
- Schneller als 40 km/h als angegebenes Limit: 2 Wochen Führerscheinentzug
- Schneller als 60 km/h als angegebenes Limit: 6 Wochen Führerscheinentzug
- Schneller als 80 km/h als angegebenes Limit: 3 Monate Führerscheinentzug
- Schneller als 90 km/h als angegebenes Limit: mind. 6 Monate Führerscheinentzug
Auf Freilandstraßen
- Schneller als 50 km/h als angegebenes Limit: 2 Wochen Führerscheinentzug
- Schneller als 70 km/h als angegebenes Limit: 6 Wochen Führerscheinentzug
- Schneller als 90 km/h als angegebenes Limit: 3 Monate Führerscheinentzug
- Schneller als 10 km/h als angegebenes Limit: mind. 6 Monate Führerscheinentzug
Wenn innerhalb von zwei Jahren eine weitere Geschwindigkeitsübertretung in diesem Ausmaß begangen wird, verlängert sich die Entziehungszeit auf mindestens 6 Monate.
Wenn der Führerschein bereits zwei Wochen entzogen wurde und der Lenker ist wieder so schnell unterwegs, dass der Führerschein für zwei Wochen entzogen werden müsste, verlängert sich der Entzug auf 6 Wochen.
Außerdem kann bei einem Widerholungsdelikt eine Nachschulung aufgetragen werden.
Wenn der Führerschein entzogen wurde, ist es in Österreich auch verboten ein Microcar zu lenken.