Wer noch schneller fährt, der muss mit dem Entzug der Lenkberechtigung rechnen. Die Dauer des Entzugs richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung

Im Ortstgebiet

  • Schneller als 40 km/h als angegebenes Limit: 2 Wochen Führerscheinentzug
  • Schneller als 60 km/h als angegebenes Limit: 6 Wochen Führerscheinentzug
  • Schneller als 80 km/h als angegebenes Limit: 3 Monate Führerscheinentzug
  • Schneller als 90 km/h als angegebenes Limit: mind. 6 Monate Führerscheinentzug
     

Auf Freilandstraßen

  • Schneller als 50 km/h als angegebenes Limit: 2 Wochen Führerscheinentzug
  • Schneller als 70 km/h als angegebenes Limit: 6 Wochen Führerscheinentzug
  • Schneller als 90 km/h als angegebenes Limit: 3 Monate Führerscheinentzug
  • Schneller als 10 km/h als angegebenes Limit: mind. 6 Monate Führerscheinentzug
     

Wenn innerhalb von zwei Jahren eine weitere Geschwindigkeitsübertretung in diesem Ausmaß begangen wird, verlängert sich die Entziehungszeit auf mindestens 6 Monate.

Wenn der Führerschein bereits zwei Wochen entzogen wurde und der Lenker ist wieder so schnell unterwegs, dass der Führerschein für zwei Wochen entzogen werden müsste, verlängert sich der Entzug auf 6 Wochen.

Außerdem kann bei einem Widerholungsdelikt eine Nachschulung aufgetragen werden.

Wenn der Führerschein entzogen wurde, ist es in Österreich auch verboten ein Microcar zu lenken.

Versicherungsrechner

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.