Leichtmotorräder bis zu 125 ccm und nicht mehr als 11 kW können mit dem B-Führerschein gelenkt werden. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
- Keine Probezeit-Einschränkungen
- Nachweis eines praktischen Fahrunterrichts von mindestens 6 Stunden in einer Fahrschule oder einem Autofahrerclub
- Eintragung des Code 111 in den Führerschein
Mit Leichtmotorrädern ist es auch erlaubt auf Autobahnen zu fahren, da deren erforderliche Bauartgeschwindigkeit 60km/h beträgt und diese überschritten werden kann.
Vor einer Fahrt ins Ausland sollten jedoch die im jeweiligen Land vorherrschenden Bedingungen eingehalten und vor Abfahrt beachtet werden.