Nach der zweiten Übertretung eines Vormerkdeliktes innerhalb von zwei Jahren wird dem Verursacher eine Maßnahme angeordnet die er absolvieren und auch selbst bezahlen muss. Je nach Delikt gibt es dabei unterschiedliche Lösungen:
1. Nachschulung durch Psychologe
Bei Alkoholdelikten, Drängeln und dem Behindern von Einsatzfahrzeugen auf Pannenstreifen müssen Verursacher an mindenstens zwei Terminen an einem 6 stündigen Gruppengespräch teilnehmen. Dort sollen das auffällige Verkehrsverhalten aufgearbeitet werden.
Die Kosten dafür betragen 198 bis 222 Euro.
2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule
Bei Verstößen gegen die Rotlicht-, Stopptafel- und Schutzwegvorschriften sowie bei nicht Erkennen und Beseitigen von Sicherheitsmängel des Fahrzeuges müssen zwei Fahrstunden auf öffentlicher Straße absolviert werden. Die Kosten betragen ca. 100 Euro.
3. Kindersicherungskurs
Wenn Lenker gegen die Kindersicherungspflicht verstoßen, müssen sie vier Unterrichtseinheiten besuchen, in denen sie theoretische und praktische Beispiel über die Gefahren ungesicherter Kinder in Fahrzeugen lernen. Die Kosten belaufen sich bei dieser Maßnahme auf ungefähr 200 Euro.
4. Fahrsicherheitstraining in einem Fahrsicherheitszentrum
Lenker deren Fahrzeuge gefährliche technische Mängel aufweisen und die aufgrund mangelnder Fahrzeugbeherrschung gegen die Rotlicht-, Stopptafel- und Schutzwegvorschriften vertoßen haben, sind verpflichtet ein eintägiges Sicherheitsprogramm zu absolvieren. Dort wird das Gefahrenbewusstsein gestärkt, in dem die Lenker sich näher mit kritischen Verkehrssituationen befassen. Der Kurs kostet ca. 120 Euro.
5. Ladungssicherungskurs
Wer gegen die Ladungssicherungspflicht, die Gefahrgutbestimmungen als auch die Tunnelverordnung verstößt muss einen eintägigen Kurs absolvieren, indem Kenntnisse der Ladungssicherung bei Lkw sowie der Umgang mit gefährlichen Gütern vermittelt werden.