Das Pickerl stellt ein Zertifikat. über die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges dar. Laut §57a ist die Überprüfung des Pickerl in gewissen zeitlichen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden bestimmte Elemente des Fahrzeuges überprüft:
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
Das weiße Pickerl gilt für
- Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge und Anhänger
- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung und Einzelgenehmigung
- Abgasarme Motorräder
- Elektro-Kfz
Das grüne Pickerl ist für alle anderen Fahrzeuge gültig.
Die zeitlichen Abstände zwischen zwei Prüfungen sind in Österreich durch die 3-2-1 Regel festgelegt:
- Nach der Erstanmeldung/Erstzulassung eines PKW/Kombi oder Anhänger ist die erste Prüfung erst nach 3 Jahren erforderlich.
- Die zweite Prüfung ist nach weiteren 2 Jahren nötig.
- Ab der dritten Prüfung, muss das Pickerl jährlich begutachtet werden.
Wenn ein Fahrzeugbesitzer ein bereits älteres gebrauchtes Fahrzeug erworben hat, muss er auch jährlich zur Überprüfung.
Typisierte historische Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur $57a Begutachtung.
Die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum liegt bei 6 Monaten. Das Pickerl kann also ein Monat vor bzw. 4 Monate nach dem Fälligkeitsmonat begutachtet werden. Man kann die Gültigkeit des Pickerls jedoch nicht verlängern, indem man immer vier Monate länger wartet. Das Fälligkeitsmonat richtet sich immer nach dem Datum der Erstzulassung. Ein abgelaufenes Pickerl kann dem Zulassungsbesitzer aber auch dem Lenker Strafen von bis zu 2.180 kosten. Wenn bei abgelaufenem Pickerl ein Unfall passiert und der Fahrzeugfehler bei rechtzeitiger Begutachtung des Fahrzeuges aufgefallen wäre, werden der Lenker sowie der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen.
Wer ins Ausland fährt, sollte auf jeden Fall auf eine gültiges Pickerl achten. In Österreich gibt es zwar die Toleranzzeit, diese wird aber nicht überall anerkannt. Dort ist man oft der Meinung, das man Fahrzeuge mit überzogenem Termin beanstanden kann. Denn das Fahrzeug muss sich immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden.
Viele Länder bestrafen ein abgelaufenes Pickerl mit:
- Verweigerung der Einreise
- Geldstrafe
- Abnahme der Kennzeichentafel.
Wer rechtzeitig darauf achtet und das Pickerl überprüfen lässt kann sich somit viele Unannehmlichkeiten ersparen.