Rechtliche Bestimmungen im europäischen Ausland

In den meisten europäischen Ländern ist es nur mehr erlaubt mit einer Fernsprecheinrichtung im Auto zu telefonieren. Wer erwischt wird, ohne einer Vorkehrung zu telefonieren, muss mit Strafen in unterschiedlichen Höhen rechnen.

Vorsicht: Freisprecheinrichtung ist nicht immer gleich Freisprecheinrichtung. Hier gibt es auch unterschiedliche Bestimmungen. In Griechenland muss die Einrichtung beispielsweise kabellos sein und in Spanien darf kein Headset verwendet werden, sondern die Anlage fix ins Auto eingebaut sein. Während des Tankvorgangs müssen ausserdem alle anderen elektrischen und elektromagnetischen Geräte abgeschaltet werden.

Lediglich Schweden hat kein ausdrückliches Handyverbot am Steuer. Wenn es jedoch zu einem Unfall kommt, bei dem der Lenker durch das Mobiltelefon abgelenkt wurde, drohen hohe Strafen.

In Ländern wie beispielsweise Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Lettland, Litauen, Mazedonien oder Serbien beläuft sich die Strafe auf eine Höhe von 10 bis 50 Euro.

In Ländern wie zum Beispiel Belgien, Dänemark, Griecheland, Großbrittannien, Schweiz, Luxemburg, Rumänien und Ungarn wird eine Strafe von 60 bis 100 Euro verhängt.

Die Spitzenreiter bei der Höhe der Strafe sind Finnland, Italien, Norwegen, Slowenien, Portugal und Spanien die eine Strafe von 120 bis 165 Euro einfordern. In der Niederlande kann es dem Lenker sogar bis zu 220 Euro kosten, wenn er beim Handytelefonieren am Steuer erwischt wird.

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