Prinzipiell sind alle Nebentätigkeiten verboten, die den Autolenker am Steuer ablenken.

  • Wer mit dem Handy am Ohr hinter dem Steuer erwischt wird, wird in der Regel direkt angehalten und muss an Ort und Stelle ein Organmandat in der Höhe von 50 Euro bezahlen.
  • Wenn sich der Fahrer weigert, erhält er eine Anzeige und die Kosten der Strafe erhöhen sich auf 72 Euro.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Strafmandat auch per Post kommen kann, ohne das man davor aufgehalten wurde. Dies geschieht dann, wenn man einen Fahrfehler gemacht hat. Zum Beispiel eine Vorrangverletzung, Spurwechsel ohne Blinken oder Behinderung von Fußgängern. Bei derartigen Verkehrsübertretungen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 Euro.

 

Wer trotz Freisprecheinrichtung abgelenkt ist und eine Gefahr für die restlichen Verkehrsteilnehmer darstellt, kann im Falle eines Unfalles oder einer Übertretung zur Verantwortung gezogen werden.

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