• Alle Verstöße gegen die Parkvorschriften auf öffentlichen Grund, werden mit einem Organmandat in der Höhe von 21 bis 36 Euro bestraft. Die Verwaltungsstrafe kann dem Fahrer bis zu 726 Euro kosten.
  • Wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, ist der Fahrzeuglenker für die Kosten von ca. 180 Euro selbst verantwortlich. Ein Fahrzeug wird dann abgeschleppt wenn es den restlichen Verkehr behindert, ohne Genehmigung auf einem Behindertenparkplatz steht, in zweiter Fahrspur vor einer Hauseinfahrt oder in einer Taxizone oder Bushaltestelle geparkt wurde.
  • Wenn ein anderes Fahrzeug komplett zugeparkt wurde oder die Grundstückseinfaht nicht mehr benutzt werden kann, weil ein anderes Auto unzulässig auf Privatgrund parkt, kommt es in vielen Fällen zu einer Besitzstörungsanklage vor Gericht.
  • Wenn in Kurzparkzonen die Gebührenpflicht verletzt wird, kommt es zu Verwaltungsstrafen und der Nachverrechnung der Parkgebühren.

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