Bauwesenversicherung

Es ist heute im Baugewerbe üblich, dass Bauunternehmen über eine freiwillige Haftpflichtversicherung verfügen, die sie vor Schadenersatzforderungen geschädigter Dritter schützt. Eine Bauwesenversicherung geht darüber hinaus, indem sie Sachschäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse am versicherten Objekt entstehen können, versichert. Viele Auftraggeber, vor allem von großen Projekten, verlangen heutzutage, dass das ausführende Unternehmen über eine Bauwesenversicherung verfügt, die gegebenenfalls auch für einzelne Projekte abgeschlossen werden kann. Versicherungsnehmer können der Bauherr oder der Bauunternehmer sein. Wichtig ist jedoch, dass vor Baubeginn geklärt wird, wer für den Versicherungsschutz verantwortlich ist.

Beratung ist wichtig!

Das Angebot an Versicherungsprodukten dieser Sparte ist sehr vielfältig. Es ist deshalb wichtig die Varianten der verschiedenen Anbieter auf dem Markt zu vergleichen. Im konkreten Fall gelten die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

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Was ist versichert?

Versichert sind bei einer Bauwesenversicherung für gewöhnlich alle unvorhergesehenen Schäden sowie Verluste an den versicherten Sachen. Das gilt jedoch nur für Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auftreten. Sofern keine andere Vereinbarungen getroffen werden, sind folgende Risiken versichert:

  • Unfälle und von außen mechanisch einwirkende Ereignisse
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl
  • Elementarereignisse wie Sturm, Lawinen, Muren etc.

Was ist nicht versichert?

Innere Betriebsschäden 
Achtung, bei den meisten Anbietern von Bauwesen-Versicherungen sind innere Betriebsschäden vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Das sind etwa Schäden durch elektrische Energie, Bruch-, Riss- oder Deformationsschäden. Die Ursache der Schäden wird dabei nicht berücksichtigt. Entsteht jedoch infolge eines inneren Betriebsschadens ein Unfall, so sind die daraus entstehenden Folgeschäden an der versicherten Sache von der Bauwesenversicherung gedeckt.

Baubeginn vor Abschluss der Versicherung 
Im Allgemeinen gilt, dass die Versicherung nicht für Schäden oder Verluste aufkommt, deren Ursachen am Versicherungsort vor Beginn der Versicherung entstanden sind. Fragen Sie am besten Ihren Versicherungsanbieter oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.

Die Deckungssumme

Wenn Sie eine Bauwesen-Versicherung abschließen, sollten Sie jedenfalls darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein. Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus der vertraglich festgesetzten Bausumme, der erbrachten Leistung und dem Wert der Materialien, die zum Bau eingesetzt werden. Kommt es zu einem Schaden, der von der Versicherung gedeckt ist, übernimmt diese die Kosten für die Wiederherstellung.

Beachten Sie, dass es oft einen Selbstbehalt zu entrichten gibt. Erkundigen Sie sich zu den genauen Bedingungen bei Ihrem Versicherungsanbieter. Beachten Sie auch, dass eine altersbedingte Wertminderung der versicherten Sache eintreten kann.

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