Montageversicherung für Betriebe

Die für einen Betrieb notwendigen Maschinen und Anlagen werden heute immer größer und unentbehrlicher. Das heißt, auch die Montage solcher Anlagen wird immer aufwändiger und birgt erhebliche finanzielle Risiken. Vor diesen kann Sie eine Montageversicherung schützen.

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Was versichert die Montageversicherung?

Während des gesamten  Montageprozesses, angefangen vom Verladen einer Anlage bis zur Übernahme durch den Auftraggeber am Bestimmungsort, kann es z.B. durch Ungeschicklichkeit, Bedienungs-, Konstruktions- oder Materialfehler, Explosion, Diebstahl, Betriebsunfälle etc. zu Schadenfällen mit beachtlichen finanziellen Folgen kommen. Je nach Vereinbarung mit dem Versicherer können alle Arten von Konstruktionen, Maschinen, Apparate, elektronische Einrichtungen, Ersatzteile usw. in der objektbezogenen Polizze versichert werden.

Darüber hinaus kann auch die Montageausrüstung wie etwa Werkzeuge, Kräne oder Gerüste und fremde Gerätschaften, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflicht fallen,  mit einer Montageversicherung mitversichert werden. Beachten Sie jedoch, dass Montageausrüstung und fremde Gegenstände in der Regel  nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden können.

Die Montageversicherung deckt Schäden und Verluste an der versicherten  Sache, bzw. den versicherten Sachen, die während der Zeit eintreten, für die die Versicherung abgeschlossen wurde.

Für wen ist eine Montageversicherung?

Versicherungsnehmer können entweder die auftragnehmende Montagefirma oder auch der Bauherr sein. Eine Montageversicherung kann entweder als Einzelvertrag für ein bestimmtes Objekt abgeschlossen werden oder als Generalvertrag basierend auf dem Gesamtumsatz einer Montagefirma. 

Bei vielen Versicherungsanbietern kann auch eine Nachhaftung bis zum Zeitpunkt der endgültigen Übernahme des Montageobjektes vereinbart werden.

Die Versicherungssumme richtet sich im Normalfall am Neuwert der Gesamtanlage, der meist auch im Liefervertrag als Auftragswert festgesetzt ist. Beachten Sie, dass im Schadensfall normalerweise ein Selbstbehalt zu entrichten ist.

Was ist nicht versichert?

Achtung. Eine Montageversicherung schützt nicht vor Vermögensschäden, die beispielsweise durch eine Verzögerung der Fertigstellung verursacht werden. Im Versicherungsschutz ebenfalls nicht mit eingeschlossen sind für gewöhnlich Betriebsmittel, Verschleißteile und Produktionsstoffe. Nach Abschluss des Montageauftrags kann eine Garantieversicherung abgeschlossen werden, die bestimmte, im Versicherungsvertrag festgelegte Gewährleistungspflichten abdeckt.

Beratung und Vergleich!

Beachten Sie, dass die hier angeführten Informationen einen allgemeinen Überblick zu Montageversicherungen liefern sollen. Die Deckungsvarianten der am Markt angebotenen Produkte können stark variieren. Für einen konkreten Versicherungsschutz ist es notwendig, die Bedingungen der entsprechenden Versicherung genau zu prüfen. Aufgrund der Vielfalt an Angeboten empfiehlt sich ein eingehender Versicherungsvergleich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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