Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung 

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung gehört zur Betriebshaftpflichtversicherung, kann aber auch in einem separaten Vertrag abgeschlossen werden. Vermögensschäden können entstehen, wenn etwa ein Anwalt zu spät Berufung einlegt oder ein Unternehmen aufgrund einer Fehlinformation des Unternehmensberaters große Verluste erleidet. In solchen Fällen kann der geschädigte Kunde Schadensersatz verlangen. Hier greift die Vermögensschadenshaftpflicht Versicherung ein und wendet den Schaden ab.

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Die Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Berufshaftpflichtversicherung für alle, die in Ausübung ihres Berufes fremde Interessen wahrnehmen, beratende, vermittelnde oder urteilende Tätigkeiten ausüben oder Gutachten erstellen. Berufe, für die eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sind z.B. Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Steuerberater oder Sachverständige. In den Versicherungsbedingungen sind in der Regel die besonderen Belange der einzelnen Berufsgruppen berücksichtigt.

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