Versichern24 in der Presse: Versicherungen zahlen nicht immer bei Wasserschäden
„In den Vertragsbedingungen vieler Haushalts- und Eigenheimversicherungen ist eine „72-Stunden-Regel“ enthalten, warnt die Onlineplattform Versichern24.at.“ Denn wenn sich Bewohner länger als drei Tage nicht in der Wohnung oder dem Haus aufhalten, müssen sie gewisse Maßnahmen, wie das Abdrehen des Hauptwasserhahnes, treffen, damit bei einem Wasserschaden die Versicherung trotzdem zahlt.