Sind Vermögensschäden mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personenschaden, noch mit einem Sachschaden zusammenhängen. Ein Beispiel für Vermögensschäden sind z.B. Umsatzeinbußen.
In manchen Fällen sind in der Privathaftpflicht auch Vermögensschäden gedeckt, meist jedoch nur bis zu einer relativ niedrigen Obergrenze. Zum Schutz vor Vermögensschäden ist eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung empfehlenswert.