Was ist die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer als Privatperson erhoben werden, sofern diese berechtigt sind. Sind diese Ansprüche nicht berechtigt, hat sie die Funktion der Abwehr. Sie ist in Österreich, im Gegensatz zu anderen Staaten wie z.B. in Deutschland, üblicherweise automatisch in der Haushaltsversicherung inkludiert. Für die Privathaftpflicht besteht, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Versicherungspflicht. Dennoch zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen, da eine Schadenersatzforderung Dritter schnell bedrohlich für die finanzielle Existenz werden kann.

Die Privathaftpflicht hat eine wichtige Doppelfunktion:

  • Sie gewährt Deckung bei berechtigten Schadenersatzansprüchen anderer und deckt schuldhaft verursachte Schäden ab.
  • Sie bietet Abwehr gegenüber unberechtigten Schadenersatzforderungen.

In beiden Fällen deckt die Versicherung etwaige Kosten für Gericht, Rechtsanwälte und Gutachten.

Da die eventuell in der Zukunft entstehende Schadenhöhe nicht vorausgesehen werden kann, wird die Versicherungssumme als Höchsthaftungsgrenze für Personen und Sachschäden sowie für reine Vermögensschäden definiert. Die empfehlenswerte Versicherungssumme sollte 750.000 € nicht unterschreiten. Eine höhere Schadensumme ist ratsam und wird gegen einen Preisaufschlag angepasst. In der Regel werden 1,5 Millionen € als Versicherungssumme angeraten.

Falls Ihnen diese Summe zu hoch erscheint, denken Sie an folgendes Beispiel:

Während Ihres Winterurlaubs stoßen Sie auf der Skipiste mit einer anderen Person zusammen. Das Unfallopfer, Vater von zwei Kindern, erleidet dauerhafte körperliche Schäden und ist nicht mehr erwerbsfähig. Sie müssen für den dadurch entstandenen finanziellen Schaden und das Schmerzensgeld aufkommen. Dies könnte weit über 1 Mio. € betragen.

Personenschäden sind oft mit hohen Schadenersatzverpflichtungen verbunden und können Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Zahlungen, welche vorab von der Sozialversicherung erbracht werden, sind immer vom Verursacher eines Personenschadens zurückzuzahlen. Da bei dieser Versicherung die Prämienhöhe im Verhältnis zur gebotenen Versicherungssumme gering ausfällt, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen!

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