Gefahrenerhöhung

Als Gefahrenerhöhung bezeichnet man die Änderung von risikorelevanten Umständen nach Vertragsabschluss,die das Eintreten eines Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht. Eine Gefahrenerhöhung muss dem Versicherer umgehend gemeldet werden.

Bereicherungsverbot

Das Bereicherungsverbot gilt in der gesamten Schadenversicherung. Es besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles.