LKW Versicherung berechnen

Lastkraftwagen Versicherungsvergleich Ein LKW kann enorme Schäden anrichten, was im Ernstfall eine große finanzielle Belastung für den Fahrzeughalter sein kann. Daher ist eine Haftpflichtversicherung auch für LKW gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestversicherungssumme beträgt 7 Mio. Euro, es ist allerdings ratsam, die Versicherungssumme zu erweitern. Natürlich ist es auch möglich, über den verpflichtenden Versicherungsschutz hinaus eine Teil- …

Autoversicherung – Haftpflicht & Kasko

Haftpflicht & Kaskorechner  Mit unserem Versicherungsrechner finden Sie die TOP Angebote in Österreich! Autoversicherung Vergleich  Sie können Ihr Auto über versichern24.at mit Hilfe von Experten einfach versichern.Online-Rechner besteht für: Haftpflichtversicherung Kaskoversicherung

Private Krankenversicherung

Wozu eine private Krankenversicherung? Eine private Krankenversicherung bietet deutlich umfangreichere Versicherungsleistungen als nur eine Sozialversicherung! Der Deckungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen bzw. dem Tarif und kann daher von Fall zu Fall stark unterschiedlich sein. (Bitte unbedingt die Bedingungen des jeweiligen Versicherers einsehen!) Wir beraten Sie gerne auch persönlich. Zum Kontakt.

Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung  Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung gehört zur Betriebshaftpflichtversicherung, kann aber auch in einem separaten Vertrag abgeschlossen werden. Vermögensschäden können entstehen, wenn etwa ein Anwalt zu spät Berufung einlegt oder ein Unternehmen aufgrund einer Fehlinformation des Unternehmensberaters große Verluste erleidet. In solchen Fällen kann der geschädigte Kunde Schadensersatz verlangen. Hier greift die Vermögensschadenshaftpflicht Versicherung ein und wendet den Schaden …

Pensionslücke berechnen

Pensionslücke direkt ermitteln  Unser Pensionslückenrechner bietet Ihnen die Möglichkeit die notwendige Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit zu errechnen. Hier können Sie danach ein persönliches Angebot für die Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen.

Verhalten bei Kaskoschaden: Wildschaden

Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Motorrad dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Vandalismusschaden

Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Motorrad beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Parkschaden

Eine Kaskoversicherung kommt gemäß den Versicherungsbestimmungen auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Motorrad abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.

Verhalten bei Kaskoschaden: Selbstverschuldeter Unfall

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Motorrad entstehen. Für die Schäden des Gegners kommt die Motorradhaftpflicht auf. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären …

Motorradversicherung: Verhalten bei Kaskoschaden

Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, wann in der Motorradversicherung ein Kaskoschaden vorliegt und wie ein solcher zu behandeln ist.   Verhalten bei Kaskoschaden: Selbstverschuldeter Unfall Verhalten bei Kaskoschaden: Parkschaden