Haushaltsversicherung: Neuwertentschädigung

Der Neuwert entspricht dem Betrag, der im Fall von Verlust oder Zerstörung einer Sache für deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden muss. Grundsätzlich sind die durch die Haushaltsversicherung geschützten Sachen zu ihrem Neuwert versichert, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gar nicht mehr so viel wert waren. Allerdings gibt es für bestimmte Gegenstände oft Einschränkungen. Zum …

Haushaltsversicherung: Unterversicherung vermeiden

Damit die Versicherungssumme in vollem Umfang gilt, müssen Sie die Fläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wahrheitsgemäß angeben. Meist gilt ein Spielraum von +/-5%. Im Falle einer Vergrößerung der Wohnfläche etwa durch einen Um- oder Anbau, sollten Sie dies der Versicherung mitteilen. Stellt die Versicherung im Schadenfall eine deutliche Abweichung zwischen der in der Versicherungspolizze …

Bruchteilversicherung

Eine Bruchteilversicherung liegt vor, wenn nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes versichert wird. Sie wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Der Versicherer kann aber dennoch Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.

Bereicherungsverbot

Das Bereicherungsverbot gilt in der gesamten Schadenversicherung. Es besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles.