Berufsunfähigkeit

Berufunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall für mindestens 6 Monate nicht in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und bisherigen Lebensstellung entspricht, auszuüben. Im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensverischerung oder auch über einen selbständigen Vertrag kann man sich gegen Berufsunfähigkeit absichern.