Culpa in Contrahendo
lat. “Verschulden bei Vertragsschluss” (Abkürzung: c.i.c.), bezeichnet die Verletzung der Schutzpflicht bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen.
lat. “Verschulden bei Vertragsschluss” (Abkürzung: c.i.c.), bezeichnet die Verletzung der Schutzpflicht bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen.