Mehrfachversicherung

Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein und dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungsgesellschaften gleichzeitig versichert ist. Als Folge bei einem eventuellen Versicherungsschaden darf der Versicherungsnehmer nicht mehr erhalten, als der Schaden Wert ist. Das bedeutet, dass sich die Versicherungsgesellschaften intern abgleichen müssen um eine Überzahlung zu vermeiden.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, weitere Versicherungsverträge bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages anzuzeigen.