Präjudiz

lat. “praeiudicium ‚Vorentscheid‘. Der Ausdruck “ohne Präjudiz” verdeutlicht in Vergleichs- und Schadensfällen, dass der Versicherer kulant handelt, diese Handlung jedoch nicht automatisch ein Schuldeingeständnis bedeutet und nicht für künftige Versicherungsereignisse gilt.