Sachverständigenverfahren

Ein Sachverständigenverfahren kommt meist Zustande, wenn sich der Versicherungsnehmer und der Versicherer nicht über die Ursache und Höhe eines Schadens einig werden. Dann werden jeweils zwei Sachverständige – eigens für jede Partei – und ein Obmann beauftragt. Die Sachverständigen prüfen jeweils von einander unabhängig die Sachlage und tragen diese dem Obmann vor, der das Entscheidungsrecht inne hat. Seine Entscheidung gilt als für beide Parteien verbindlich.