Hundehalter von gefährlichen als auch nicht gefährlichen Hunden müssen in Salzburg seit 31.10.2012 einen Nachweis zur erfolgreichen Absolvierung einer Ausbildung erbringen. Der Umfang unterscheidet sich je nach Gefährlichkeit des Hundes.  

Ausbildung für nicht gefährliche Hunde

Für nicht gefährliche Hunde reicht eine theoretische Ausbildung, im Ausmaß von 2 Kursstunden. Der Kurs kann bei einem ausgebildetem Hundetrainer oder Tierarzt absolviert werden. Dort wird ein gewisses Basiswissen, über das Wesen und Verhalten des Hundes, Gesundheit, Ernährung und Impfungen, Hundesprache, Pflege, Bewegung und Zeitaufwand, altersspezifische Bedürfnisse, Versorgungsmöglichkeiten bei Urlaub, Reise oder Krankheit erlangt. Weitere Themenbereiche sind auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei, auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht und gefährliche Hunde sowie Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden.

Ausbildung für gefährliche Hunde

Besitzer von gefährlichen Hunden müssen bei einer anerkannten Einrichtung eine Ausbildung absolvieren, damit sie die erforderliche Sachkunde zur sicheren Haltung bekommen. Diese Ausbildung besteht aus einem allgemeinen Teil und einem praktischem Teil

  • Der allgemeine Teil umfasst Wissen über das Wesen und Verhalten des Hundes, das Zusammenleben mit einem Hund und die Methoden der Erziehung und Abrichtung eines gefährlichen Hundes.

  • Der praktische Teil umfasst Übungen bezüglich der Leinenführigkeit des Hundes alleine und in der Gruppe, das Freifolgen, Sitzen, Ablegen eines Hundes in Verbindung mit dem Herankommen und unter Ablenkung.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält der Tierhalter, eine Bescheinigung

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