Das Begrenzungslicht, darf nur im Ortsgebiet für das abgestellte Fahrzeug angewendet werden, wenn kein ausreichendes Licht, wie zum Beispiel eine Straßenbeleuchtung, vorhanden ist, um das Auto auf mindestens 50 Meter erkenntlich zu machen. Es darf außerdem während der Dämmerung oder Dunkelheit gemeinsam mit dem Fernlicht, Abblendlicht oder den Nebelscheinwerfern verwendet werden. Die Begrenzungsbeleuchtung ist tagsüber bei guter Sicht auch alleine erlaubt.