Hundehalte-Sachkundeverordnung in Niederösterreich

Laut Hundehalte-Sachkundeverordnung benötigen Halter von Hunden mit Gefährdungspotential sowie auch auffälligen Hunden in Niederösterreich den Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung des Hundes. Dazu muss mit dem Hund eine bestätigte Ausbildung erfolgreich absolviert werden.

Die Ausbildung für die erforderliche Sachunde besteht aus einem allgemeinem und einem praktischen Teil:

  • Der allgemeine Teil, welcher mindestens 4 Stunden betragen soll umfasst theoretisches Wissen über das Wesen und Verhalten des Hundes

  • Der praktische Teil von mindestens 6 Stunden befasst sich mit Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen.  

 

Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential wird auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren zugeschrieben. Dazu gehören folgende Rassen oder Kreuzungen dieser: (Stand November 2012)

  • Bullterrier

  • American Stafforshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Dogo Argentino

  • Pit-Bull

  • Bandog

  • Rottweiler

  • Tosa Inu

Als auffällige Hunde gelten jene, bei denen auf Grund bestimmer Tatsachen von einer Gefährlichkeit auszugehen ist.

  • Wenn ein Mensch oder Tier durch einen Biss verletzt wurde, ohne den Hund angegriffen zu haben

  • Wenn der Hund ausschließlich zum Zweck der Steigerung seiner Aggressivität abgerichtet wurde

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