Wenn der Hund jünger als drei Monate ist, gelten bei der Ausreise teilweise andere Bestimmungen.
Der Hund muss nicht geimpft sein, solange der Tierhalter den blauen Pet-Pass bei sich trägt, in dem der Chip eingetragen ist. Erforderlich ist außerdem eine Bestätigung vom Amtstierarzt, dass der Hund bisher nur am Geburtsort gehalten wurde.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Jungtier die Mutter begleitet, da es von ihr abhängig ist.
Sonderbestimmungen bei der Reise in andere EU-Staaten:
Wer mit einem Welpen ausreisen möchte, muss beim jeweiligen zuständigen Ministerium des Landes einen schriftlichen Antrag stellen.
Keine Einreise möglich:
In folgenden Staaten ist die Einreise mit einem Jungtier nicht erlaubt: Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden, Zypern.